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Trunkenheit im Verkehr
Am 01.02.2010 wurde ein 57-jähriger Holzkirchner um 20.55 Uhr als Fahrer eines Pkw Audi einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Föching unterzogen. Bei der Gelegenheit wurde aufdringlicher Alkoholgeruch festgestellt. Da er einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte, wurde eine Blutentnahme veranlasst. Seinen Pkw musste der 57-jährige stehen lassen. In Abhängigkeit von der Höhe des ausstehenden Blutalkoholwertes muss der Fahrer mit einer Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug oder einem Bußgeld mit Fahrverbot rechnen
Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 02.02.2010
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