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Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Am Sonntag, 22.03.2020 kontrollierte eine Polizeistreife in Holzkirchen eine Gruppe von vier Erwachsene und einem Kind, die zusammen mit Gartenarbeiten beschäftigt waren. Auf Grundlage der vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie ist die Zusammenkunft von mehreren Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, untersagt.
Die vier Erwachsenen wurden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Zuwiderhandlungen werden von der Polizei geahndet. Fahrlässige bzw. vorsätzliche Verstöße können mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bestraft werden.
Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 25.03.2020
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