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Gefahrguttransporter mit beschädigter Ladung aus dem Verkehr gezogen

Die Beamten stellten fest, dass der Lkw-Auflieger im Heckbereich durch einen Unfall starke Beschädigungen aufwies. Bei der Überprüfung der Ladepapiere stellte sich heraus, dass als Gefahrgut ca. 21 Tonnen Farben geladen waren. Auch mehrere der geladenen Farbeimer waren derart beschädigt, dass deren Inhalt auslief und sich über den hinteren Bereich der Ladefläche verteilte. Der Gefahrgut-Lkw wurde vom Parkplatz weg an einen sicheren Ort geleitet.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass das Gespann bzw. sein Fahrer in Italien einen Verkehrsunfall hatte und nun zur Reparatur weiter nach Polen wollte. Auf die Idee der Reparatur vor Ort in Italien sowie der Reinigung und Entsorgung des Gefahrgutes kam der russische Lkw-Fahrer anscheinend nicht. Er setzte seine Fahrt vielmehr fort und gelangte so von Italien bis nach Holzkirchen ohne aufzufallen, ehe er von der hiesigen Autobahnpolizei gestoppt wurde. Ein großes Dankeschön gebührt den aufmerksamen Verkehrsteilnehmern auf der A8, die durch ihre Mitteilung an die Polizei dafür sorgten, dass der Gefahrguttransporter nicht noch weiter quer durch Deutschland bis nach Polen fahren konnte!

Die Umladung und Reinigung sowie Entsorgung der beschädigten Ladungsstücke musste durch ein Großaufgebot der Feuerwehren Holzkirchen, Otterfing, Föching und Weyarn stattfinden. Die Ladung wurde durch die Feuerwehr mit Vollatemschutz geborgen. Die 85 eingesetzten Feuerwehrkräfte waren hierzu ca. fünf Stunden im Einsatz.

Der Gefahrguttrupp des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hat die weitere Sachbearbeitung des Falles übernommen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen die Transportfirma wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Gefahrgutrecht und die Straßenverkehrsordnung eingeleitet. Sie müssen mit empfindlichen Geldbußen im vierstelligen Bereich rechnen. Der Fahrer durfte die zu erwartenden Bußgelder gleich an Ort und Stelle bei der Polizei als Sicherheitsleistung hinterlegen. Zudem muss der verantwortliche Beförderer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen. Es versteht sich von selbst, dass die Polizei die Weiterfahrt des Gespanns untersagt und den Gefahrguttransporter vorläufig sichergestellt hat.

Für die Bevölkerung bestand durch die auslaufende Farbe und die Bergung der beschädigten Ladung an einem sicheren Ort zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefahr.


Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim | Bei uns veröffentlicht am 05.04.2013


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