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Unsicherheit bei der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt
Am Mittwoch, 27.06.2018 wurde am frühen Vormittag durch Beamte der Polizeiinspektion Holzkirchen eine Kontrollstelle im Gemeindebereich Holzkirchen betrieben. Der Blick der Beamten richtete sich hierbei insbesondere auf Verstöße hinsichtlich der Gurtanlegepflicht, sowie der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Es konnten hierbei etliche Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Auffällig war jedoch, dass insbesondere bei den Verstößen im Zusammenhang mit Mobiltelefonen Unwissenheit bei der Bevölkerung herrschte. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass auch die Aufnahme des Telefons in die Hand, beispielsweise um eine Nachricht zu tippen oder einen Anruf wegzudrücken, bereits ausreicht um die Verkehrsordnungswidrigkeit nach der StVO zu begehen. Dem Fahrer drohen hier 100,00 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Es wird zudem daraufhin gewiesen, dass mit der letzten Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften das Verbot auf sämtliche Geräte der Kommunikation, Information und Unterhaltungselektronik ausgeweitet wurde.
Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
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